So, da habe ich mal wieder die Katze aus dem Sack gelassen.
Pferdeanhänger müssen, wenn sie eine Plane haben, eine Ladebordwand von mindestens 2,10 m haben. Ansonsten sind sie als Pferdetransporter nicht zugelassen.
Wer es nicht glaubt, nachzulesen in “Sicherheit und Unfallverhütung im Straßenverkehr für Reiter und Gespannfuhrwerke” bzw. “Sicherheit und Unfallverhütung Pferdetransporte”. Wird auch in den Seminaren der Berufsgenossenschaft unterrichtet. Auskunft über die Verkehrs-Sicherheitstechnik RGVS.
Demnach sind alle Pferdeanhänger mit Plane, deren Ladeboardwand 2,10 m unterschreiten, nicht für den Pferdetransport geeignet sondern nur die mit Polyhaube.
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