Die Körverordnung

Die vorliegende Verordnung stellt die zootechnischen Bedingungen auf, die die Hengste und Stuten der Reinen Spanischen Rasse für die Berücksichtigung ihrer rassischen Reinheit erfüllen müssen; dies geschieht mittels der Bestimmung der Merkmale im Stutbuch und der Kriterien für die Klärung der Tiere.

Definition
Reinrassige Pferde der Reinen Spanischen Rasse sind diejenigen, deren Eltern im Stutbuch ihrer Rasse eingetragen sind.

Einteilung des Stutbuchs:

Das Stutbuch besteht aus folgenden Verzeichnissen:

a) Geburtsverzeichnis: für die Pferde beiden Geschlechtes, die von Vererbern abstammen, die dem Hauptverzeichnis angehören und die Bedingungen erfüllen, die für Ihre Aufnahme in das Stutbuch offiziell aufgestellt wurde.

b) Hauptverzeichnis: für die Vererberexemplare, die mindestens 3 Jahre alt sind, dem Geburtsverzeichnis angehören, dem Rassestandard entsprechend und die sich für die Abwesenheit disqualifizierender Mängel bei ihnen selbst auszeichnen, sowie sie in dem vorliegenden Anhang aufgestellt wurden; dies geschieht mittels Beurteilung durch autorisierte Personen.

Innerhalb dieses Verzeichnisses gibt es ein besonderes Verzeichnis, für die Pferde, die die Qualifikationsprüfungen, die im Ministerialerlass vorgesehen wurden, vorteilhaft bestanden haben, es wird das Verzeichnis Qualifizierter Vererber genannt.

Es wird ein Verzeichnis der Elitevererber geben, für die Exemplare, die im Rahmen des Selektionssschemas einer genetischen Beurteilung unterworfen werden.

c) Ehrenregister: Für die Vererber des Hauptverzeichnisses, des Verzeichnisses Qualifizierter Vererber und/oder des Eliteverzeichnisses, die durch Nachweis ihrer Verdienste in Championaten oder auf Turnieren herausragende morpholigische oder funktionale Qalitäten gezeigt haben.

Prototyp

Allgemeine morphologische Merkmale:

Ebenmäßiger Typ, mittlere oder kurzlinige Form und gerades oder subkonvexes Profil, von ausgeglichener Gestalt und bemerkenswerter allgemeiner Harmonie. Bestechende Gänge, energisch, kadenziert und geschmeidig, von beachtlicher Erhabenheit und ausgeprägter Fähigkeit zur Versammlung.

Kopf von mittlerer Länge und rechteckig, trocken, Nasen-Stirn-Profil gerade oder subkonvex in seinen verschiedenen Abstufungen. Ohren von mittlerer Proportion, gut plaziert, getrennt, leicht auseinanderlaufend und sehr beweglich. Breite Stirn, leicht gewölbt, von der Seite betrachtet subkonvex oder flach. Lebhafte Augen und wacher Blick, ovale Form, Bögen der Augenhöhlen sanft oder halb verwischt. Gesicht gerade oder leicht konvex, etwas schmal und trocken. Nasenumrisse sanft und gebogen, in einer leichten Verschmälerung endend. Nüstern weit offen und nicht hervorstehend. Breite Kiefer, muskulös, mit einem langen, sanft gebogenen Kieferrand.

Hals leicht gebogen und von mittlerer Länge. Mähne kräftig und reichlich.

Rumpf proportioniert und robust. Widerrist breit und betont. Rücken muskulös und zweckmäßig ausgerichtet, Lenden kurz und breit, horizontal oder etwas gebogen, harmonische Verbindung vom Rücken zur Kruppe. Kruppe von mittlerer Länge und Breite, rund und leicht abfallend, tiefer Schweifansatz, in der Bewegung anliegend. Schweif mit langem und dichtem Haar.

Gliedmaßen

Die Vordergliedmaßen: Schulter muskulös und schräg. Oberarm harmonisch geneigt und kräftig, Unterarm stark und gut ausgerichtet, Karpalgelenk gut ausgebildet und trocken. Röhrbein von proportionierter Länge und trockene Sehnen. Fesselkopf trocken und hervorgehoben, Fesseln nicht zu lang, sehr elastisch, aber nicht extrem. Hufe kompakt, von ebenmäßigem Umfang.

Bei den hinteren Gliedmaßen, Oberschenkel und Hinterbacke muskulös. Unterschenkel lang, Sprunggelenke kräftig, ausgedehnt und sauber. Die übrigen Regionen unterhalb der Kniegelenke, zeigen die gleichen Merkmale, wie bei den vorderen Extremitäten angeführten. Korrektes Auffussen.

Fell

Es dominieren Schimmel und Braune, zulässig sind noch andere Farben, mit Ausnahme von Füchsen und Schecken.

Allgemeine Harmonie und Körpergröße

In ihrer körperlichen Gesamtheit stellen die Exemplare der Reinen Spanischen Rasse Tiere von großer Schönheit und ausgewogenem Körperbau dar, gleich welchen Alters sie sind.

Zur Feststellung der Größe wird die Höhe des Wideristes gemessen, der mit 3 Jahren mindestens 1,52 m bei Hengsten und 1,50 m bei Stuten betragen soll.

Funktionelle Merkmale

Bewegungen agil, erhaben, ausgreifend, harmonisch und taktmäßig. Großes Talent in der Ausbildung sowie eine spezielle Veranlagung zur Versammlung und den Drehungen über der Hinterhand.

Eine Pferderasse, die einen natürlichen Gehorsam besitzt, ein überaus weiches Maul hat, das ihre Fügsamkeit begründet, und die von außergewöhnlicher Bequemlichkeit ist.

Konstitutionelle Merkmale

Pferde der Spanischen Rasse sind besonnen und widerstandsfähig, ergeben und energisch, edel und fügsam. Sie zeigen eine schnelle und enge Bindung zu dem Reiter auf.

Verhaltenseigenschaften und Temprament

Genügsame Tiere, schlicht, ausgeglichen und widerstandsfähig. Gelassen und energisch. Edel und fügsam. Begabung für dasLernen ud sich an verschiedene Dienste und Situationen anzupassen.

Funktionelle Eigenschaften und Eignung:

Große Begabung, verschiedene Funktionen zu erfüllen, von leichter Reaktion auf die Hilfen des Reiters und mit angenehmen Maul, weswegen sie gehorsam sind, gehen leicht eine enge geistige Beziehung mit dem Reiter ein und sind ausserordentlich bequem.

Sein Haupteinsatz ist unter dem Sattel, mit großer Begabung für die Dressur (Hohe Schule, klassische Dressur und Doma Vaquera), für den Stierkampf zu Pferde, Verfolgung und Umwerfen (Acoso y Derribo), für die Handhabung von Vieh, Arbeiten auf dem Land und anderen Reitdisziplinen.

Seine Bewegungen sind flink, mit viel Aktion, weiträumig, harmonisch und kadenziert. Besondere Beganbung für die Versammlung und Drehungen auf der Hinterhand.

Fehler

Unabhängig von allgemeinen Fehlern, die grundsätzlich bei Pferden auftreten können, und hier nicht gesondert aufgeführt werden, gelten für die Pferde der Spanischen Rasse besondere Merkmale, deren Bewertung in Abhängigkeit von ihrer Ausprägung vorgenommen wird.

Allgemeine Fehler

Allgemeine Fehler sind Entwicklungsmängel, Mißverhältnis in den Proportionen einzelner Körperteile zueinander. Unerwünscht sind überwiegend langlinige Pferde, kurzlinige Pferde werden bevorzugt. Die konkaven Stirn-Nasen-Profile werden abgelehnt, ebenso wie die ultrakonvexen. Einschränkungen bestehen auch für die konvexen Profile.

Regionale Fehler

Übermäßig großer Kopf, große Ohren, extrem nach innen gebogene Ohrspitzen, von ungewöhnlicher Beweglichkeit. Stirn übermäßig breit und flach von der Seite her gesehen. Hervortretende Augenhöhlen und heraustretende oder runde Augen. Nase viereckig und breit, runde Nüstern. Breiter und vom Profil her gekrümmter Kiefer.

Zu kurzer Hals, von niedrigem Ansatz oder kompakt beim Auslaufen zum Kopf hin. Das Vorkommen von Wackelhals oder Kipphals und des sogenannten Hirschhalses sind Gründe zur uneingeschränkten Disqualifizierung.

Rumpf schmal und wenig tief. Widerrist niedrig oder nicht hervortretend. Zu tiefer Rücken und/oder Karpfenrücken, zu schwach bemuskelt. Brust schmal und vor allem eingesunken. Rippen in ihrem oberen Drittel flach oder übermäßig gebogen. Kruppe zu stark abfallende oder horizontal, geteilte oder unebene Kruppe,. Hohe oder zurückversetzte Hüfthöcker, Oberlinie nichtfortlaufend. Schweif mit hohem Ansatz und wenig anliegend. Unkorrekte Stellung, speziell in der Fußwurzelgegend. Fesseln zu lang oder übermäßig kurz und vertikal.

Bewegungen

Wenig erhaben, unregelmäßig, Campaneo.

Mängel die zur Abkörug führen:

Das Vorhandensein eines Kipphalses (gato oder “gatillo“, d.h. übermässige Ansammlung von Fett), wenn er kippt, Hirschals oder falschherum gebogener Hals, einhodig und ein Stockmaß, dass zu einem Ausschluss führt, wenn die Tiere nicht das Minimum von 1,50 Metern bei Stuten und 1,52 bei Hengsten erreichen.

Eignung zum Vererber

1. Die exemplare des Geburtsverzeichnisses werden in das Hauptverzeichnis aufgenommen, nachdem sie nachgewiesen haben, dass sie dem Prototyp der Rasse entsprechen und dass keine disqualifizierenden Mängel vorliegen, die hier dargelegt werden, was durch autorisierte Personen bestätigt werden muss.

2. Die Exemplare aus dem Hauptregister werden auf Antrag der Besitzer durch Kommissionen, die zu diesem Zwecke eingesetzt werden, gekört.

3. Für die Qualifikation als “Qualifizierter Vererber“ oder als “Elitevererber“ werden die Pferde der Reinen Spanischen Rasse einer Körung unterzogen, die ihre lokomotorischen, genetischen und Vererberqualitäten bekundet, unter folgenden Modalitäten:

a) “Qualifizierte Verrerber“: Diejenigen Exemplare, die 3 Jahre oder älter sind, Hengste und Stuten, die die grundlegende Eigung für die Vererbung, so wie sie in den Kriterien in Absatz 5 aufgezeigt werden, die sich auf den Prototyp der Rasse und der Morphologie beziehen, eine Funktionalitätsprüfung und eine Untersuchung der Geschlechtsorgane, sowie eine Tierärztliche Untersuchung gleichermaßen bestanden haben. Diese Qualifikation wir in ihren Papieren oder ihrem Stammbaum aufgeführt.

b) “Elitevererber“: Diejenigen Exemplare, die 7 Jahre oder älter sind, Hengste und Stuten, die im Verzeichnis Qualifizierter Vererber aufgeführt sind und die im Rahmen des Selektionsschemas mittels einer Kontrolle morphologischer, funktioneller und reproduktiver Parameter einer genetischen Bewertung unterzogen werden, bei den Tieren selbst, sowie bei Ihren direkten Nachkommen und denen aus Seitenlinien. Es können auch diejenigen Tiere, Hengste und Stuten, als Elitevererber angesehen werden, die, obwohl sie nicht im Verzeichnis Qualifizierter Vererber aufgeführt sind, Nachkommen mit herauskommenden sportlichen Verdiensten haben, im Rahmen des Planes zur Verbesserug der Rasse.

5. Die Methoden künstlicher Befruchtug sind weiterhin für die Tiere aus dem Verzeichnis Qualifizierter Vererber und/oder dem Verzeichnis der Elitevererber zulässig, unter den Bedingungen, die offiziell festgelegt werden.

6. Es werden durch die Generalkommission der Stutbücher jährlich Deckscheine oder Bescheinigung für die künstliche Befruchtung ausgegeben, je nach Funktion der Kategorie des Hengstes, wobei nichtmehr nachkommen in das Geburtsregister eingetragen werden, als der Hengst im Geburtsjahr der Nachkommen berechtigt ist.

Qualifikationssystem

Der Züchter kann seine Tiere in dem Alter vorstellen, das er als geeignet ansieht, mit dem Minimum von 3 Jahren.

In Übereinstimmung mit dem Prototyp der Rasse, wird die Qualifikation mit einem Punktesystem durchgeführt, wobei diejenigen als qualifizierte Vererber anerkannt werden, die 70 oder mehr Punkte in der Endnote erreichen, die der Durchscnitt aus den Abschnitten A und B mit einer Abwägung von jeweils 75 % ud 25 % ist, und die Prüfug in Abschnitt 10 bestanden haben

Die Parameter werden mit 1 bis 10 Punkten bewertet, nach folgender Einschätzung:

Excellent……………………………10

Sehr gut……………………….. ….9

gut……………………………………8

befriedigend ……………………… 7

mäßig ………………………….. …5-6

mangelhaft ………………………. 4-3

schlecht…………………………..   2-1

Diejenigen, die nicht die erforderliche Punktzahl erreichen, können auf Antrag des Eigentümers nocheinmal bewertet werden, um die Qualifizierung als “Qualifizierter Vererber“ zu erhalten, aber nur in den folgenden Fällen und nur in einer einzigen Wiederholung, unabhängig vom Aöter des Tieres. In der Qualifikationsakte des Tieres muss der Grund seiner Dusqalifizierung eingetragen werden.

1. Tiere mit einer Wertnote zwischen 60 und 70

2. Tiere die nachweisen, dass sie den Grund der Disqualifizierung überwunden haben.

Die Körung zum Qualifizierten Vererber kann in dem Fall zurückgezogen werden, wenn die Tiere oder ihre Nachkommen nachträglich schwere Mängel entwickeln, die ihre Disqualifizierung nach sich ziehen.
Um die Qualifikation durchzuführen werden Sammelstellen an bestimmten Orten mit angemessenen Einrichtungen eingerichtet, die die notwendigen Mittel zur Verfügung haben und der gängigen Norm bzgl. der Reinheit und des Wohlergehens der Pferde erfüllen, damit alle Tiere unter standardisierten Bedingungen gekört werden.
Dieses Qualifikationssystem kann durch andere, alternative Systeme ersetzt werden, wie durch die liniare Qualifikation,
 

Morphologische Eigenschaften und Verhalten

Die zu berücksichtigenden Parameter für Hengste und Stuten sind folgende:

1  Kopf

2  Hals

3  Schulter und Widerrist

4  Rücken und Lenden

5  Brust und Brustkorb

6  Kruppe und Schweif

7  Vorhand und Vorderbeine

8  Hinterhand und Hinterbeine

9  Rasseentsprechung und Gesamteindruck

10 Verhalten, Charakter und Temprament

Qualifikation der Exemplare

Disqualifiziert werden Tiere, die:

Eine Bewertung von unter 5 Punkten in irgendeinem der vorigen Bereiche erziehlen.
Mängel haben, die zur Abkörung führen.
Andere sehr schwere Mängel haben, die vererbbar sind.
Die nicht die Mindestwiderristhöhe erreichen, was zum Ausschluss führt: 1,53 Meter bei Stuten und 1,55 Meter bei Hengsten.

Bewegung und Funktionalität

Die Tiere werden an der Hand beurteilt, an der Longe und/oder frei laufend in den drei Gangarten Schritt, Trab und Galopp.
Es werden 1 bis 10 Punkte für die funktionellen Eigenschaften der Pferde Reiner Spanischen Rasse vergeben und besonders bewertet werden seine Flexiblität, Gleichgewicht, Koordination, Taktreinheit, Harmonie, Kadenz, Untertreten der Hinterbeine, Aktion der Beine und Raumgriff der Tritte.
Disqualifiziert werden Tiere die weniger als 5 Punkte in der Endnote erreichen.

Tierärztliche Untersuchung und Vererbereigenschaften

Die Tiere müssen eine Tierärztliche Untersuchung bestehen, die schwere vererbliche Mängel ausschließen soll, seien diese allgemeiner Art oder bei den einzelnen Gliedmaßen. Dies geschieht mittels einer Röntgenuntersuchung am Sprunggelenk und den Gelenken an Fesselkopf und Hufen, was Osteochondrosis, Osteoarthritis und Exotosis verschiedener Art ausschließen soll.
Ebenso müssen sie eine Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen.
Hengste: Vorgeschrieben ist die Durchführung eines Seminogramms, dass die angemessenen zootechnischen und sanitären Eigenschaften des Samens aufzeigt, so wie sie für Alter, Jahreszeit, geschlechtliche Aktivität usw. angemessen sind. Ebenso müssen sie eine Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen und keine erbliche Belasungen oder Fehler haben, die sich negativ auf die Zeugug auswirken oder vererbar sind, ausserdem die Einhodigkeit, Leistenbrüche, oder Brüche des Hodensacks oder andere.
Stuten: Sie müssen bereits einmal gefohlt haben oder tragend sein und eine klinische Untersuchung des Geschlechtsapparates bestehen die mittels Ultraschall durchgeführt wird und die Abwesenheit von angeborenen Anomalien oder vererbbaren Fehlern zootechnischer oder sanitärer Art nachweist.
Diese Untersuchungen müssen von einem Qualifizierten Tierarzt durchgeführt werden, der das Zertifikat mit den Ergebnissen an die Eigentümer der Tiere übergibt, damit sie vor der morphologischen Untersuchung und der Funktionalitätsprüfung der Tiere vorgelegt werden kann.
Die sanitären Prüfungen entsprechen den Kriterien, die durch die gegenwärtige Regelung aufgestellt werden.

Elitevererber

Als Elitevererber werden die Tiere angesehen, die einer genetischen Untersuchung unterzogen werden, die im Rahmen des Selektionsschemas, dass für diese Rasse aufgestellt wurde, nachweisen, dass sie zur Vererbung beitragen und an Ihre Nachkommen optimale Qualitäten vererben, so wie es im Abschnitt 4.3b) vorgesehen ist. 

 

 

 

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